Wohnen & Miete

Wie lange hat der Vermieter für die Nebenkostenabrechnung?

Geschätzte Wartezeit
~1 Jahr
Basierend auf veröffentlichten Quellen
Die 12-Monats-Frist ist ein hartes Aus nur für Nachforderungen des Vermieters — sie hindert nicht die Erstattung eines Guthabens und ist eine andere Frist als die ~12 Monate des Mieters zum Widerspruch. Allgemeine Info, keine Rechtsberatung.

Der Vermieter muss die jährliche Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums an den Mieter übermitteln (§ 556 Abs. 3 BGB) — für die Kosten aus 2025 also bis zum 31. Dezember 2026. Versäumt er diese Frist, kann er in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen.

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Ein Guthaben (Überzahlung) muss auch nach der Frist erstattet werden, und der Mieter hat danach selbst 12 Monate Zeit, einer erhaltenen Abrechnung zu widersprechen.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 15 Jul 2026

Die Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung.